Sicher statt brenzlig.

Sicherheitsschulungen nach Maß durch Easy Aid

In einer Welt, die sich ständig verändert, sind Safety und Security mehr als nur Schlagworte: Sie sind Grundpfeiler für ein funktionierendes Miteinander – ob im Unternehmen, im öffentlichen Raum oder im privaten Umfeld. Wer Risiken erkennt, richtig reagiert und präventiv handelt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

Damit Sicherheit nicht dem Zufall überlassen bleibt, bieten wir professionelle Schulungen, die genau dort ansetzen, wo Sie sie brauchen:

Sicherheitsschulungen nach Maß

Schulung zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist für viele Bereiche die Einstiegsqualifikation um im Sicherheitsgewerbe tätig zu sein. Dies bieten wir als Inhouse-Schulung an für Sicherheitsdienste.

Weitere Schulungen wie die Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft sind ebenso möglich.

Kurse nach Kundenwunsch

Durch für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit oder Meister für Schutz und Sicherheit – mit Fokus auf Ihre Branche und Ihre Risiken. Damit können wir Ihnen helfen, die Risiken in Ihrem Betrieb klein zu halten.

Arbeitssicherheits- und Brandschutzkurse

Durch Fachkräfte für Arbeitsschutz können wir die Schulung von Sicherheitsbeauftragten anbieten. Unsere Brandschutzbeauftragten bilden Ihre Brandschutzhelfer aus.

Auffrischung und Wiederholung

Praxisnahe Übungen, Erkennen von Brandgefahren, richtige Reaktion im Ernstfall und Aktualisierung des Wissens.

Unterstützung in Sachen Sicherheit: Der Sicherheitsmitarbeiter

Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist ein zentraler Bestandteil der Qualifizierung von Sicherheitsmitarbeitern in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind, über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben verantwortungsvoll und gesetzeskonform auszuführen.

Brandschutz Easy Aid

Ihre Fragen, unsere Antworten

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist für folgende Tätigkeiten Pflicht:

  • Führen eines Sicherheitsunternehmens oder einer Zweigstelle
  • Tätigkeit als Ladendetektiv
  • Tätigkeit im Einlassbereich einer Diskothek
  • Streifentätigkeit in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
  • Bewachung von Asylbewerberheimen oder Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion

Wir bieten diese Schulung als Inhouse-Schulung für Unternehmen an. Für eine genaue Auskunft zu den Preisen sprechen Sie uns bitte an. 

Die Schulung kann als Inhouse-Schulung angeboten werden oder in unseren Räumen in Sauerlach. Zu genaueren Informationen in Sachen Preis sprechen Sie uns bitte an oder schreiben uns über das  Kontaktformular.

In Betrieben mit normaler Brandgefahr müssen mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Bei Betrieben mit höherem Risiko sind es 10 % der Mitarbeiter. Die Art der Brandgefährdung, Urlaub, Krankheit oder Home Office führt zu einer Erhöhung der Quote. Achtung: Mitarbeiter können nicht gleichzeitig in die Quoten für Brandschutzhelfer und Ersthelfer gezählt werden! Sie können natürlich beide Schulungen haben und sich gegenseitig vertreten (z. B. bei Urlaub oder Krankheit).