Brandschutzhelfer Kurs in Sauerlach
Brandschutzhelfer Kurs in Sauerlach – Sicherheit beginnt mit Wissen
Sauerlach – eine kleine, aber feine Gemeinde! Im Südosten des Landkreises München gelegen, überzeugt Sauerlach nicht nur durch seine idyllische Lage und hohe Lebensqualität, sondern auch durch seine hervorragende Infrastruktur. Mit rund 8.000 Einwohnern ist sie flächenmäßig die größte Gemeinde im Landkreis und über die Autobahn A8 (Anschlussstelle Hofoldinger Forst) sowie die S-Bahn-Linie S3 bestens erreichbar.
Warum ein Brandschutzhelfer-Kurs?
Brände am Arbeitsplatz sind selten – aber wenn sie auftreten, zählt jede Sekunde. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern auszubilden. Diese speziell geschulten Mitarbeiter erkennen Brandgefahren frühzeitig, wissen im Ernstfall richtig zu handeln und unterstützen bei der Evakuierung.
Easy Aid – Ihr Partner für Brandschutz in Sauerlach
Die Vorteile einer Schulung durch Easy Aid auf einen Blick:
- Schulung direkt in Ihrem Unternehmen oder am Standort von Easy Aid der Hofoldinger Straße 16a in Sauerlach
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gemäß DGUV Information 205-023
- Praxisorientierte Ausbildung mit echten Löschübungen
- Zertifikat für jeden Teilnehmer
- Flexible Terminvereinbarung
Warum Brandschutzhelferschulung durch Easy Aid in Ihrem Unternehmen?
- Rechtssicherheit für Firmen
- Vor-Ort-Schulungen in ihren Räumen ermöglichen es auf ihren Betrieb einzugehen
- Schützen Sie Ihre Firma und Ihre Arbeitsplätze
- Lehrgang durch Brandschutzbeauftragte oder Gruppenführer der Feuerwehr an ihrem Freisinger Standort
- Die Kursinhalte richten sich nach DGUV 205-023 und ASR 2.2
FAQs zu unseren Brandschutzhelferausbildungen
Ein Betrieb braucht mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeiter als Brandschutzhelfer. Dies ist abhängig von der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Erhöhend wirken sich Dinge wie Schichtarbeit, Krankheit von Brandschutzhelfern oder auch Urlaub aus. Ebenso können sich eine hohe Personenzahl oder Betriebliche Besonderheiten auswirken.
Nein, eine vorherige Ausbildung ist nicht notwendig.
Ja. Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 müssen Unternehmen eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern ausbilden – bereits ab einem Mitarbeiter
Mindestens 3-4 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten.
Brandprävention:
- Vermeidung von Brandrisiken
- Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
- Stellung von Brandwachen bei Feuergefährlichen Arbeiten
Im Brandfall sind unter anderem:
- Alarmierung
- Evakuierung
- Bekämpfung des Entstehungsbrandes mit dem Feuerlöscher
- Kontrolle der Vollzähligkeit am Sammelplatz
- Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
Aufgaben eines Brandschutzhelfers