Erste-Hilfe-Kurs in Freising

Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb – direkt in Freising Sicherheit am Arbeitsplatz beginnt mit Wissen

Freising ist nicht nur eine traditionsreiche Bildungsstadt mit Braukultur und Hochschulcampus – sie ist auch Teil eines der leistungsstärksten Wirtschaftsräume Deutschlands. Unternehmen in Freising profitieren von der Nähe zu München und dem internationalen Flughafen, aber auch von einer engagierten und gut ausgebildeten Bevölkerung.

In diesem Umfeld ist betriebliche Sicherheit kein Luxus, sondern Standard. Und dazu gehört: Erste Hilfe im Betrieb – professionell geschult und gesetzlich abgesichert.

Warum eine Erste Hilfe Schulung auch für Dein Unternehmen wichtig ist

Ein Notfall kann überall passieren – auch im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle. Unsere Betriebskurse sind speziell auf die Anforderungen von Unternehmen zugeschnitten:

  • Schulung nach DGUV-Vorgaben

  • Gruppenbuchungen möglich

  • Flexible Termine für Firmen

  • Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft

Erste-Hilfe-Kurs Freising

Welche Möglichkeiten zur Alarmierung von Ersthelfern und Feuerwehr und Rettungsdienst gibt es grundsätzlich?

Welche Möglichkeiten es im Betrieb konkret gibt, hängt immer auch von den betrieblichen Möglichkeiten ab. Typische Varianten sind: 

  • Bekanntgabe mit Name und Telefonnummer über Aushang
  • Alarmierung über Piepser oder verschiedene Alarmapps
  • Nutzung von internen Notrufnummern
  • Telefonanlagen, bei denen es bei allen Ersthelfern gleichzeitig klingelt. 
  • Wie alarmiert wird, kann auch von der Gefährdungsbeurteilung abhängen
  • Beachten Sie bitte auch, dass Menschen mit Hörschädigung möglicherweise 
 
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Warum Erste-Hilfe-Kurse durch Easy Aid in Ihrem Betrieb?

  1. Wir kommen mit erfahrenen Dozenten zu Ihnen
  2. Bei dem Kurs können wir auch auf den Ablauf der Alarmierung der Rettungskräfte in Ihrem Betrieb eingehen
  3. unsere Kurse sind praxisnah und interaktiv
  4.  Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten des Erste-Hilfe-Kurses 
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Ihre Fragen, unsere Antworten

Anforderungen zum Erste-Hilfe-Material finden sich in DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention der Berufsgenossenschaften). Auch in der ASR 4.3 sind Informationen zu finden. 

Der Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb ist laut Vorgaben der Berufsgenossenschaften alle 2 Jahre aufzufrischen. 

  • Bedeutung der Ersten Hilfe im Betrieb

  • Verhalten bei Unfällen und Notfällen

  • Absichern der Unfallstelle

  • Eigenschutz und Hygiene

📞 Notruf & Kommunikation

  • Absetzen eines Notrufs (112)

  • Wichtige Informationen für Rettungskräfte

  • Kommunikation mit Betroffenen und Helfenden

❤️ Lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Kontrolle von Bewusstsein und Atmung

  • Wiederbelebung (HLW: Herzdruckmassage und Beatmung)

  • Einsatz eines AED (Automatisierter Externer Defibrillator)

🤕 Versorgung von Verletzungen

  • Wundversorgung und Verbände

  • Maßnahmen bei Blutungen, Schock, Knochenbrüchen

  • Lagerungstechniken (stabile Seitenlage, Schocklage)

🧊 Maßnahmen bei akuten Erkrankungen

  • Herzinfarkt und Schlaganfall erkennen

  • Atemnot, Krampfanfälle, Unterzuckerung

  • Allergische Reaktionen und Vergiftungen

🔥 Besondere Situationen

  • Verbrennungen und Verätzungen

  • Stromunfälle

  • Hitze-/Kälteschäden

Praktische Übungen

  • Anwendung von Verbandsmaterial

  • Reanimationstraining mit Übungspuppen

  • Simulation realistischer Notfallszenarien

Achtung, hier gibt es kleine Unterschiede. Der Erste-Hilfe-Grundkurs ist auch für den Führerschein nutzbar. Handelt es sich um Erste-Hilfe-Fortbildung (diese ist im Betrieb nach spätestens 2 Jahren notwendig) so gilt diese nicht für den Führerschein. 

Zwischen 2 und 20 gleichzeitig anwesenden Personen ist mindestens 1 betrieblicher Ersthelfer vorgeschrieben. In gewerblichen Betrieben müssen in der Regel mind. 10% der anwesenden Mitarbeiter Ersthelfer sein. In kaufmännischen Betrieben mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeiter. Die Anzahl der Ersthelfer hängt auch von der Gefährdungsbeurteilung ab. Faktoren wie Urlaub, Schichtarbeit,  Home Office oder Krankheit wirken sich in der Regel erhöhend aus. Bitte beachtet: Wer in die Brandschutzhelferquote gerechnet wird, darf nicht gleichzeitig in die Ersthelferquote eingerechnet werden. Es ist allerdings möglich, sich gegenseitig zu vertreten.