Brandschutzschulung in Freising
Brandschutzhelferkurs in Freising – Sicherheit im Herzen einer lebendigen Kulturstadt
Freising – Kultur pur! Die traditionsreiche Kleinstadt nordöstlich von München verbindet auf eindrucksvolle Weise Geschichte, Bildung und Lebensqualität. Inmitten dieser dynamischen Umgebung bieten wir Ihnen einen praxisnahen Brandschutzhelferkurs nach DGUV Information 205-023 an – direkt vor Ort in Freising.
🧯 Warum ein Brandschutzhelferkurs in Freising?
Freising ist nicht nur ein Ort mit jahrhundertealter Braukultur und kirchlicher Geschichte, sondern auch ein moderner Bildungsstandort mit der TU München und der FH München am Campus Weihenstephan. Mit sechzehn Schulen und einem breiten Bildungsangebot ist die Stadt ein Paradebeispiel für lebenslanges Lernen – und genau hier setzen wir mit unserem Kurs an.
In einer Region, die vom Großraum München und der Nähe zum internationalen Flughafen profitiert, sind viele Unternehmen ansässig, die auf gut ausgebildete Mitarbeitende angewiesen sind. Unser Kurs unterstützt Sie dabei, Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Brandschutzhelfer-Ausbildung zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Belegschaft für den Ernstfall zu stärken.
Kursinhalte nach DGUV 205-023 und ASR A 2.2
Grundlagen des Brandschutzes
Verhalten im Brandfall
Praktische Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen
Evakuierungsmaßnahmen und Notfallorganisation
Rechtliche Rahmenbedingungen
Warum Brandschutzhelferschulung durch Easy Aid in Ihrem Unternehmen?
- Rechtssicherheit für Firmen
- Vor-Ort-Schulungen in ihren Räumen ermöglichen es auf ihren Betrieb einzugehen
- Schützen Sie Ihre Firma und Ihre Arbeitsplätze
- Lehrgang durch Brandschutzbeauftragte oder Gruppenführer der Feuerwehr an ihrem Freisinger Standort
- Die Kursinhalte richten sich nach DGUV 205-023 und ASR 2.2
FAQs zu unseren Brandschutzhelferausbildungen
Ein Betrieb braucht mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeiter als Brandschutzhelfer. Dies ist abhängig von der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Erhöhend wirken sich Dinge wie Schichtarbeit, Krankheit von Brandschutzhelfern oder auch Urlaub aus. Ebenso können sich eine hohe Personenzahl oder Betriebliche Besonderheiten auswirken.
Nein, eine vorherige Ausbildung ist nicht notwendig.
Ja. Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 müssen Unternehmen eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern ausbilden – bereits ab einem Mitarbeiter
Mindestens 3-4 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten.
Brandprävention:
- Vermeidung von Brandrisiken
- Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
- Stellung von Brandwachen bei Feuergefährlichen Arbeiten
Im Brandfall sind unter anderem:
- Alarmierung
- Evakuierung
- Bekämpfung des Entstehungsbrandes mit dem Feuerlöscher
- Kontrolle der Vollzähligkeit am Sammelplatz
- Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
Aufgaben eines Brandschutzhelfers